Erwachsenenbildung FFS
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6430 Schwyz

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Informieren Sie sich auch auf der Homepage des Berufsverbandes Haushaltleiterinnen Schweiz: www.haushaltleiterin.ch

Haushaltleiterin FA | Haushaltleiter FA

 

Ausbildung mit Kompetenznachweisen / Berufsprüfung

Ausbildung über 4 Stufen, jede Stufe wird mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen (Total 67, resp. 52 Kurstage à 8 Lektionen):

Vorkurs 
15 Tage à 8 Lektionen

1. Semester                    

Basis (120 Lektionen)

Abschluss (4 Lektionen)

40 Lekt. Ernährung/Verpflegung

 

40 Lekt. Haushaltführung

Lernjournal

40 Lekt. Wäscheversorgung

 

Für Teilnehmende mit hauswirtschaftlichem Berufsabschluss entfällt der Vorkurs

Vorbereitung 1       20 Tage à 8 Lektionen

2. Semester

Module (160 Lektionen)

Abschluss (ca. 8 Lektionen)

40 Lekt. BP01 Ernährung/Verpflegung

150 Min. praktisch / 30 Min. schriftlich

40 Lekt. BP02 Haushaltführung

  30 Min. praktisch / 60 Min. schriftlich

40 Lekt.  BP03 Familie/Gesellschaft

  30 Min. mündlich / 30 Min.  schriftlich

40 Lekt. BP20 Recht

  30 Min. mündlich

Vorbereitung 2            15 Tage à 8 Lektionen

3. Semester

Module (120 Lektionen)

Abschluss (ca. 4 Lektionen)

40 Lekt. BP21 Korrespondenz/Buchh.

  60 Min. schriftlich

40 Lekt. BP22 Gesundheit/Soziales

  60 Min. schriftlich

40 Lekt. BP23 Gäste/Feste

  60 Min. schriftlich

Vorbereitung 3           15 Tage à 8 Lektionen

4. Semester

Module (120/140 Lektionen)

Abschluss (ca. 4 Lektionen)

40 Lekt. BP39 Grundlagen Volks-/ Betriebswirtschaft

 30 Min. mündlich oder 45 Min. schriftlich 

40 Lekt. BP40 Arbeitsorganisation/Planung

  60 Min. mündlich

40 Lekt. BP41 Projektmanagement
oder Hauswirt. Dienstleistungen. 
oder Wege in die Selbständigkeit 
oder Textiles Gestalten

  60 Min. mündlich

Berufsprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus drei Teilen. Bei der Anmeldung zur Prüfung muss die Kandidatin das Thema der Projektarbeit mit den drei zu vernetzenden Modulen bekannt geben.

1. Projektarbeit (vorgängig schriftlich erstellt und beinhaltet 3 Module)

2. Präsentation und ergänzende Fragen: mündlich / 30 Minuten
Die Präsentation (20 Min) und die ergänzenden Fragen (10 Min.) beziehen sich auf die Projektarbeit.

3. Fachgespräch: mündlich / 30 Minuten
Das Fachgespräch betrifft die 3 gewählten Module.

Zulassung zur Berufsprüfung
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer
a) einen eidg. Fähigkeitsausweis einer hauswirtschaftlichen Grundbildung besitzt

oder

b) ein eidg. Fähigkeitszeugnis einer anderen beruflichen Grundbildung, einen      Mittelschulabschluss oder gleichwertige Ausbildung besitzt und in den       Basismodulen „Ernährung und Verpflegung, Haushaltführung, Wäscheversorgung“

Kompetenzen analog Niveau Fachfrau Hauswirtschaft verfügt (entspricht dem Vorkurs).

und 2 Praxisjahre im Haushalt mit ausgewiesener Erwerbstätigkeit nachweist.

 Zur Abschlussprüfung wird auch zugelassen, wer keinen eidg. Abschluss besitzt, wenn sie

a)      über die Kompetenzen der Basismodulen „Ernährung und Verpflegung, Haushaltführung, Wäscheversorgung“ analog Niveau Fachfrau Hauswirtschaft verfügt (entspricht dem Vorkurs).

und 6 Praxisjahre im Haushalt mit ausgewiesener Erwerbstätigkeit nachweist.

Folgende Modulabschlüsse müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen:

BP01 - Ernährung und Verpflegung

BP02 - Haushaltführung

BP03 - Familie und Gesellschaft

BP20 - Recht

BP21 - Korrespondenz und Buchhaltung

BP22 - Gesundheit und Soziales

BP23 - Gäste und Feste

sowie 3 Wahlmodule. Zur Auswahl stehen:

BP39 - Grundlagen der Volks- und Betriebswirtschaft

BP40 - Arbeitsorganisation und –planung

BP41 - Projektmanagement

BP42 - Hauswirtschaftliche Dienstleistungen

BP43 - Schritte in die berufliche Selbständigkeit

 

Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen und Diplomen entscheidet das BBT.

Wer den eidg. Fachausweis Bereichsleiterin/Bereichsleiter Hotellerie-Hauswirtschaft EFA besitzt, wird zur Abschlussprüfung zugelassen, wenn sie/er

den Modulabschluss BP 01 Ernährung und Verpflegung besitzt

die Modulabschlüsse der 4 spezifischen Pflichtmodule Haushaltleiterin/Haushaltleiter besitzt

2 Praxisjahre im Haushalt mit ausgewiesener Erwerbstätigkeit nachweist

Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41 der PO und die rechtzeitige und vollständige Abgabe der Projektarbeit.